Jaegerball Kopie

Herzlich willkommen beim Jägerkorps Neuss-Gnadental

 

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Satzung Punkt D

S A T Z U N G

des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



D  Der Vorstand des Jägerkorps Neuss Gnadental


1. Zusammensetzung
1.1 Geschäftsführender Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 1. Schriftführer
- dem 1. Kassierer
oder dem jeweiligen Vertreter.
1.2 Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
- 1. und 2. Vorsitzenden
- dem 1. und 2. Schriftführer
- dem 1. und 2. Kassierer
- dem Major mit Adjutant
- dem Hauptmann
- dem 1. und 2. Schießmeister
- dem Jägerkönig
- den Führern der Gliederungen des Jägerkorps (Zugführer, Tambourmajor)
- dem Sprecher des, sofern eingerichteten, Festausschusses
und/oder dem/den jeweiligen Vertreter.
 
2. Wahl und Bestimmung der Vorstandsmitglieder
2.1 Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Es können aktive und passive Mitglieder in den Vorstand gewählt werden.
2.2 Geborene Mitglieder des Vorstandes sind
- der Major (mit Adjutant)
- der Hauptmann
- der Jägerkönig
2.3 Der Hauptmann wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Zugführer gewählt. Tritt der gewählte Hauptmann zurück, oder wird er als Zugführer abgewählt, wird auf der nächsten Mitgliederversammlung ein neuer Hauptmann gewählt.
2.4 Der Vorstand kann nicht durch die Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder mit Zweidrittelmehrheit ablehnen. Die jeweilige Gliederung kann einen Ersatzmann vorschlagen.
 
3. Amtsdauer der Vorstandsmitglieder
3.1 Alle wählbaren Ämter werden für die Dauer von drei Jahren besetzt. Wiederwahl ist zulässig. Kassenprüfer siehe besondere Regelung.
3.2 Vorstandsmitglieder, deren Amtsdauer abgelaufen ist, können, solange sie Mitglieder des Jägerkorps sind, im Amt bleiben, bis an ihrer Stelle neue Vorstandmitglieder gewählt sind und das Amt übernommen haben.
3.3 Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes vor Ablauf der Amtsdauer bilden die verbleibenden Mitglieder den Vorstand, bis für den Rest der Amtsdauer in der nächsten Mitglieder- versammlung eine Ersatzwahl stattgefunden hat. Beim Ausscheiden des Vorsitzenden wählt der Vorstand bis zur Ersatzwahl aus seiner Mitte einen kommissarischen Vorsitzenden.
 
4. Turnusmäßiges Ausscheiden der Vorstandsmitglieder
  Die Vorstandmitglieder werden in einem dreijährigen Turnus gewählt, der auf die einzelnen Funktionen wie folgt aufgeteilt ist:

1. Jahr: Major, 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer
2. Jahr: 1. Vorsitzender, 2. Schriftführer, Hauptmann
3. Jahr: 1. und 2. Kassierer, 1. und 2. Schießmeister
Jährlich Kassenprüfer
 
5. Aufgabenverteilung
5.1 Der Major repräsentiert und vertritt das Jägerkorps in allen Angelegenheiten nach außen. An den Schützenfesttagen und bei öffentlichen Auftritten führt der Major mit dem Adjutanten das Jägerkorps an.
5.2 Der Vorsitzende führt das Jägerkorps im Innenverhältnis und leitet die Vorstands und Mitgliederversammlungen. Er führt den Schriftverkehr und das Mitgliederverzeichnis.
5.3 Major und Vorsitzender kann auch in Personalunion gewählt werden.
5.4 Dem Kassierer obliegt die Kassenführung. Einnahmen und Ausgaben sind schriftlich zu erfassen und zu belegen. Der Kassierer führt das Inventarverzeichnis des Vereins und prüft von Zeit zu Zeit die Vollständigkeit und sachgemäße Unterbringung.
5.4.1 Einem Kreditinstitut gegenüber wird der Verein vom 1.Vorsitzenden zusammen mit dem 1.Kassierer vertreten.
5.5 Dem Schriftführer obliegt es, die Sitzungs und Versammlungsprotokolle zu führen. Er aktualisiert und verteilt die Satzung.
5.6 Der Schießmeister organisiert und führt, im Rahmen der Schießordnung, die Schießveranstaltungen des Jägerkorps.
5.7 Die Mitglieder des Festausschusses nehmen die Aufgabe, wofür der Ausschuss eingerichtet wurde, im Auftrage des Vorstandes wahr. Sie unterliegen dessen Weisung. Eine Verpflichtungsermächtigung hat der Festausschuss nur gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vorstand.
5.8 Die Beisitzer arbeiten aktiv und kreativ im Vorstand mit. Sie übernehmen Aufgaben, die nicht durch Wahlämter besetzt sind. Als Vertreter einer Gliederung des Korps haben sie die Pflicht, den Verein über die Vorstandsarbeit zu informieren.
5.9 Ist der Major gleichzeitig Vorsitzender und ein zweiter Vorsitzender nicht vorhanden, so wählt der Vorstand aus den eigenen Reihen einen Stellvertreter bei einfacher Stimmenmehrheit.
 
6. Einberufung und Beschlussfähigkeit
6.1 Der Vorstand ist nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Er tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Vertreters zusammen, so oft es erforderlich ist. Die Einladung hat spätestens eine Woche vor der Sitzung zu erfolgen.
6.2 Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmen mehrheit der anwesenden Mitglieder, es sei denn, die Satzung schreibt eine andere Regelung vor. Alle Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Gäste haben kein Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
6.3 In dringenden Fällen kann der Vorsitzende ohne Zuziehung des Vorstandes entscheiden. Er ist jedoch verpflichtet, die Genehmigung des Vorstandes unverzüglich einzuholen.
 
7. Vertrauensfrage
7.1 Der Vorstand bedarf des Vertrauens der Korpsmitglieder. Die Vertrauensfrage kann gestellt werden
a) vom Vorstand in seiner Gesamtheit,
b) von jedem einzelnen Vorstandsmitglied für seine Person und
c) von mindestens 20 Mitglieder des Jägerkorps.
7.2 Die Vertrauensfrage kann während jeder Mitgliederversammlung gestellt werden. Über sie ist sofort zu entscheiden.
7.3 Vertrauensfrage zu Ziffer 7.1 Buchstabe c) ist in Schriftform mit Begründung zu stellen. Die Entscheidung über sie erfolgt in einer unverzüglich einzuberufenden Mitgliederversammlung.
7.4 Mit der Verweigerung des Vertrauens endet sofort das Amt des Gesamtvorstandes oder des Vorstandsmitgliedes, dem das Vertrauen verweigert wird. In der selben Mitgliederversammlung haben entsprechende Ersatz wahlen für den Rest der Amtsperiode stattzufinden.



Satzung

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      Wir nehmen in der traditionellen Uniform des Neusser Jägerkorps am alljährlichen Schützenfest
      unseres Stadtteil Gnadental teil.

       

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