Jaegerball Kopie

Herzlich willkommen beim Jägerkorps Neuss-Gnadental

 

Kölner Strasse 250 ,41468 Neuss info@jaegerkorps-gnadental.de

S A T Z U N G

des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



M  Schlussbestimmungen


1. Auflösung des Jägerkorps
1.1 Der Antrag auf Auflösung des Jägerkorps bedarf der Schriftform und der Unterzeichnung von mindestens einem Viertel der Mitglieder oder des gesamten Vorstandes.
1.2 Zu dem Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von Dreiviertel der Vereinsmitglieder erforderlich.
 
2. Verbleib des Finanz und Sachvermögenss
2.1 Bei Auflösung oder Aufhebung des Jägerkorps fällt
a)das Finanzvermögen anteilmäßig den in Neuss Gnadental befindlichen Kindergärten und
b)das Sachvermögen dem Bürger und Heimatverein e.V. Neuss Gnadental
zu.



Satzung

S A T Z U N G

des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



L  Repräsentant des Vereins (Jägerkönig)


1. Königsschießen
1.01 Haben sich bis zum Königsehrenabend zwei oder mehr Bewerber beim Vorstand um die Königswürde des Jägerkorps beworben, wird die Liste der Bewerber geschlossen.
Es sind dann keine weiteren Meldungen mehr möglich. Ist dies nicht der Fall tritt Punkt 1.1 (Buchstabe L) der Satzung in Kraft.
1.1 Die Bewerber für den Jägerkönig melden sich am Tag des Königschiessen beim Major. Der Vorstand kann einen Bewerber ablehnen wenn eine angemessene Repräsentation des Bewerbers nicht zu erwarten ist.
1.2 Das Jägerkönigsschießen findet alljährlich am Nachmittag des Schützenfestsamstages auf dem Schießstand des Bürger und Heimatvereins e.V. Neuss Gnadental statt.
1.3 Jägerkönig ist, wer den Rumpf des Holzvogels von der Stange schießt.
 
2. Ehrung des Jägerkönigs
2.1 Der Jägerkönig wird sofort nach dem Königsschießen proklamiert und erhält die Königsinsignien.
2.2 Die Ehrung (Krönung) des Jägerkönigs erfolgt im Rahmen eines Festball. Die protokollarischen Dinge werden vom Vorstand,nach Absprache mit dem Jägerkönig, festgelegt.
 
3. Pflichten des Jägerkönigs
3.1 Der Jägerkönig hat die beim Königsschießen ermittelten Pfänderschützen (Ritter) anlässlich der Ehrung des Jägerkönigs auszuzeichnen.
3.2 Der Jägerkönig hat das Jägerkorps beim Ball der Korpskönige und bei Regiments oder Korpsveranstaltungen, wozu eine Einladung ausgesprochen wurde, zu vertreten.



Satzung

S A T Z U N G

des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



K  Beiträge / Finanzen


1. Finanzierung des Vereins

Die erforderlichen Mittel des Vereins werden aufgebracht durch a) Mitgliedsbeiträge b) Spenden und c) Umlagen.
 
2. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
2.1 Die Mitgliedsbeiträge für aktive und passive Mitglieder werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
2.2 Schüler und Soldaten im Grundwehrdienst zahlen 50 % des Beitrages.
2.3 Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt jährlich mindestens Euro 35,00.
 
3. Erhebung von Umlagen

Umlagen können von der Mitglieder , Vorstands oder Chargiertenversammlung beschlossen werden, wenn dies aufgrund der Kassenlage notwendig und in der Tagesordnung vorgesehen ist.



Satzung

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Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



J  Satzung / Satzungsänderung


1. Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung und eventuelle Änderungen oder Ergänzungen treten am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.
 
2. Satzungsänderung
2.1 Eine Satzungsänderung bedarf der Zustimmung von zweidrittel der erschienen wahlberechtigten Mitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn dies in der Einladung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt vorgesehen ist.
2.2 Beschlüsse, die die Auflösung des Jägerkorps betreffen, bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der aktiven Vereinsmitglieder.



Satzung

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Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)



H  Kassenprüfung


1. Zuständigkeit

Zur Durchführung der Kassenprüfung sind von der Versammlung Mitglieder in folgendem Turnus zu wählen:
Anfang : 3 Mitglieder jeweils 1 für 3 Jahre, 2 Jahre und 1 Jahr
1.Jahr : 1 Mitglieder jeweils 1 für 1 Jahr
2.Jahr : 2 Mitglieder jeweils 1 für 2 Jahre und 1 Jahr
3.Jahr : 2 Mitglieder jeweils 1 für 3 Jahre und 1 Jahr usw.
Es wird also jährlich mindestens 1 Mitglied neu gewählt.
 
2. Durchführung
2.1 Die Kassenprüfer führen eine Kassenprüfung mindestens einmal im Jahr durch. Bei der Kassenprüfung müssen mindestens zwei Prüfer anwesend sein.
2.2 Die ordentliche Kassenprüfung findet vor der Jahreshauptversammlung statt. Der Kassierer lädt hierzu mit einer Frist von zwei Wochen ein.
2.3 Außerordentliche Kassenprüfungen können von den drei Kassenprüfern mit Zustimmung des Vorsitzenden oder vom Vorstand bei Stimmenmehrheit und nur bei begründeten Anlassen, mit einer Frist von einer Woche, angesetzt und durchgeführt werden.
 
3. Berichterstattung
3.1 Die Kassenprüfer geben einen Prüfungsbericht auf der nächsten Mitgliederversammlung/Vorstandssitzung ab.
3.2 Die Kassenprüfer schlagen der Mitgliederversammlung/ dem Vorstand die Entlastung oder Nichtentlastung des Kassierers vor.


Satzung

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      Jägerkorps Gnadental

      Das Jägerkorps ist ein Schützenverein der Mitglied des Bürger- und Heimatverein Gnadental ist.
      Wir nehmen in der traditionellen Uniform des Neusser Jägerkorps am alljährlichen Schützenfest
      unseres Stadtteil Gnadental teil.

       

      Adresse

      Jägerkorps Neuss Gnadental

      Kölner Strasse 250 

      41468 Neuss

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